Antragstellung
Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine Verfahrenserleichterung z. B. in Form einer Allgemeingenehmigung in Anspruch nehmen können.
Antragsformulare und ELAN-Verfahren
Unter den entsprechenden Rubriken der Menüleiste finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Genehmigungsarten. Sie finden dort auch die notwendigen Antragsformulare und haben die Möglichkeit, Ihren Antrag elektronisch zu stellen (sogenanntes ELAN-Verfahren). Ausserdem werden hier weitere Formulare zur Verfügung gestellt, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Einreichung schriftlicher Unterlagen
Die elektronisch erfassten Anträge müssen bis auf wenige Ausnahmen (s. Hinweise auf den Formularseiten) noch unterschrieben postalisch beim BAFA eingereicht werden. Nicht eingehende Anträge werden nach ca. 6 Wochen storniert.
Speichern eines angefangenen Antrags (gilt nur für Anträge mit Registrierung)
Wenn Sie während der Erfassung eines Antrags feststellen, dass Sie die Erfassung z.B. wegen fehlender Informationen unterbrechen müssen, klicken Sie in der Kopfzeile der Formularseite auf “abmelden”. Die bis dahin erfassten Angaben werden dann gespeichert und können beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Daten verloren gehen, wenn sie zwischenzeitlich einen anderen Antrag aufrufen. Es ist daher z.B. nicht möglich, parallel einen Antrag auf “Ausfuhrgenehmigung” und eine “Auskunft zur Güterliste” zu bearbeiten.
Sonstige Anfragen
Informationen und / oder unverbindliche Rechtsauskünfte zu exportkontrollrechtlichen Fragestellungen können formlos mit Hilfe des Kontaktformulars eingeholt werden.
Sie können auf diese Weise auch technische Auskünfte allgemeiner Art einholen. Bitte beachten Sie, dass technische Auskünfte nur dann gegeben werden können, wenn eine korrekte, vollständige Bezeichnung des Gutes (einschließlich Handelsname, Typenbezeichnung, Artikelnummer) und eine ausführliche technische Beschreibung, belegt durch ein technisches Datenblatt, Prospekt oder andere technische Unterlagen eingereicht wird.
